Schutz- und Hygienekonzept

Königl. Privil. Schützenges. Tittmoning

 

 

Als Betreiber der Schießstätte verpflichten wir uns und die Vereine, die unsere Sportstätte mit nutzen, zum Schutz unserer Sportlerinnen und Sportler vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

Unser Ansprechpartner zum Infektions- bzw. Hygieneschutz

Name: Peter Kramler Tel.: 0 86 83 – 89 14 60 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen wo immer möglich sicher.

Die Nichteinhaltung der Mindestabstandsregel von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung nicht gilt (z.B. Personen des eigenen Hausstands).

Insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen und Treppenhaus, sowie in Sanitärbereichen (WC-Anlagen), ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen oder mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere halten wir von der Sportanlage fern.

Sollten Nutzer der Sportstätte während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen.

Die Betreiber der Sportstätte kontrollieren die Einhaltung der standort- und sportartspezifischen Schutz- und Hygienekonzepte und ergreifen bei Nichtbeachtung entsprechende Maßnahmen.

1. Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,5 Metern

Zur Einhaltung des Distanzgebotes werden nur die äußeren Bahnen 1 und 5 des Schießstand genutzt.

Die Anzahl der Schützinnen bzw. Schützen im Schießstandes ist auf 2 beschränkt, zuzüglich gegebenenfalls 1 Aufsichten/Trainer/Vereinsübungsleiter im Vorraum.

Die Schützinnen und Schützen erhalten einen festen Termin, zu dem sie bitte pünktlich erscheinen.

Wartende Schützinnen und Schützen finden sich vor dem Gebäude bzw. auf der überdachten Terrasse des Vereinsgebäudes ein. Das Schützenstüberl als Gemeinschaftsraum darf bis auf weiteres nicht genutzt werden.

Nach dem Training verlassen die Schützinnen und Schützen umgehend die Sportanlage wieder.

Gruppenbezogene Trainingseinheiten/-kurse werden indoor auf höchstens 60 Minuten beschränkt.

Unterweisung der Schützinnen und Schützen über die Abstandsregeln

Aushang Hinweisschilder auf dem Vereinsgelände

 

2. Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB)

Schützinnen und Schützen sind angehalten, eigene MNB mitzubringen.

Insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen und Treppenhaus, sowie in Sanitärbereichen (WC-Anlagen), ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Ein unberechtigtes Abnehmen der MNB wird mit dem Verweis von der Sportanlage geahndet.

 

3. Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

Personen mit Verdacht auf COVID-19 bzw. mit Erkältungssymptomen (trockener Husten, Fieber etc.) dürfen die Schießanlage nicht betreten.Sollten diese Personen dennoch auf der Schießanlage anwesend sein, werden sie sofort aufgefordert, das Vereinsgelände zu verlassen.

Die betroffenen Personen werden aufgefordert, sich umgehend an einen Arzt oder das Gesundheitsamt zu wenden.

Von allen anwesenden Schützinnen und Schützen bzw. Standaufsichten werden die Kontaktdaten (Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) aufgenommen, um bei bestätigten Infektionen Personen zu ermitteln und zu informieren, bei denen durch den Kontakt mit der infizierten Person ebenfalls ein Infektionsrisiko besteht.

 

4. Hygiene für die Bedieneinrichtungen und für die Hände

Desinfektionsmittel werden in der Sportstätte sowohl für die Hände als auch für die Bedieneinrichtungen in ausreichender Menge bereitgehalten.

Nach dem Training werden die Einrichtungen gereinigt und desinfiziert.

Aushang von Anleitungen zur Handhygiene

Bereitstellung von Spendern mit Desinfektionsmitteln zur Händedesinfektion

Bereitstellung von hautschonender Seife

Bereitstellung von Papierhandtüchern zur Einmalbenutzung

 

5. Belüftung mit Außenluft bei Raumschießanlagen

Zur Gewährleistung eines regelmäßigen Luftaustausches ist die Lüftungsfrequenz abhängig von der Raum-/Hallengröße und Nutzung zu berücksichtigen.

Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung aller Räumlichkeiten, die dem Aufenthalt von Personen dienen, sind zu nutzen.

Die vorhandene Lüftungsanlage wird mit Außenluft betrieben und ist vor und nach dem Training einige Minuten weiter zu betreiben.

Auf einen ausreichenden Luftwechsel ist zu achten.

 

6. Ehrenamtliche Tätigkeit

Sämtliche Organisations- und Verwaltungstätigkeiten für den Verein werden, sofern möglich, durch die Verantwortlichen zu Hause durchgeführt.

  

7. Zutritt vereinsfremder Personen zum Schießstand und Vereinsgelände

Das Vereinsgelände darf nur von Vereinsmitgliedern, Vereinsmitgliedsanwärtern oder sonstigen Berechtigten betreten werden.

Dies ist am Zugang durch Beschilderung kenntlich gemacht.

 

8. Sanitärräume

Die Sanitärräume stehen den Besuchern in erster Linie zum Waschen der Hände zur Verfügung

 

9. Unterweisung der Vereinsmitglieder und aktive Kommunikation

Vor Beginn der Schießzeiten werden die Standaufsichten über die getroffenen Regelungen unterwiesen.

Die Schützinnen und Schützen werden beim Betreten der Sportanlage in die Regelungen durch Aushänge und Unterweisung eingewiesen.

 

10. Sonstige Hygienemaßnahmen

Die Schützinnen und Schützen trainieren mit ihren eigenen Waffen. Vereinseigene Leihwaffen stehen vorübergehend nicht zur Verfügung.

Das Schützenstüberl als Gemeinschaftsraum darf bis auf weiteres nicht genutzt werden. Die Selbstbedienung am Getränkeautomaten ist nicht gestattet.

Gläser und Geschirr aus der Küche dürfen nicht benutzt werden.

Der Aufenthalt im Bereich der Zuluftansaugung ist verboten.

 

 

Nach dem Schutz- und Hygienekonzept des Bayerischen Sportschützenbund e. V.